Buckfast-Zucht

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BZF – Heimat hochwertiger Buckfastköniginnen

AGB

Geschäftsbedingungen / AGB’s

Unterrichtung des priv. Verbrauchers gem. Fernabsatzgesetz

 

Geschäftsbedingungen

KAUFGEGENSTAND
Ihr Angebot bezieht sich auf die Waren, wie sie auf unserer Webseite dargeboten und beschrieben sind. Geringfügige Abweichungen der Ware gegenüber der Darstellung der Angebote auf unserer Webseite müssen wir uns vorbehalten. Die Fotos der Artikel sind Beispielfotos. Wir sind berechtigt, an Stelle der bestellten Ware eine Qualität und Preis gleiche Ware zu liefern.

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Kaufvertrag kommt mit der Betätigung der „Bestellung Abschicken Funktion zustande. Die Annahme des Angebots (s.a. unsere AGBs) ist mit Rechnungsstellung oder Zusendung der Ware erfolgt.

NICHTVERFÜGBARKEIT DER BESTELLTEN WARE
Sollten wider Erwarten die bestellten Artikel nicht mehr vorrätig oder nicht mehr lieferbar sein, sind wir nicht zur Ausführung Ihrer Bestellung verpflichtet. Wir werden Sie jedoch schnellst möglich unterrichten, wenn wir die Bestellung nicht annehmen oder ausliefern können. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den von uns produzierten Königinnen um ein „Saisonprodukt“ handelt, das sich zudem nicht auf Vorrat produzieren läßt.

PREIS DER WARE EINSCHLIESSLICH ALLER STEUERN UND SONSTIGER PREISBESTANDTEILE.
Wir liefern ausschließlich auf Rechnung, wobei der Rechnungsbetrag in der Regel zwei Wochen vor Versand fällig wird. Da wir ein „Naturprodukt“ liefern, sind wir bei der Auslieferung von „Wind und Wetter“ abhängig und können den genauen Liefertermin erst kurzfristig mitteilen.
Alle Preise verstehen sich incl. der zur Zeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet und ausgewiesen.

WIDERRUFS- BZW. RÜCKGABEFRIST
Sie sind berechtigt, Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Sie können den Widerruf vollziehen, indem Sie diesen gegenüber uns schriftlich erklären. Ein entsprechendes Formular findet sich auf unserer Homepage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Eine Rücksendung der Waren zum Wohle der Königinnen bitte nur nach Rücksprache mit uns.

ANGABEN ZU GEWÄHRLEISTUNGS- ODER GARANTIEBEDINGUNGEN
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir hierzu nicht in der Lage oder verzögert sich die Ersatzlieferung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, sind Sie nach einer Wartezeit von 4 Wochen mit einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Bereits bezahltes Geld erstatten wir umgehend zurück.

EIGENTUMSVORBEHALT
Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Der Eigentumsvorgehalt erlischt erst mit vollständiger Bezahlung der die Ware betreffenden Rechnung oder des betreffenden Beleges.
Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Ansprüche des Verbrauchers – gleich aus welchem Grund – ausgeschlossen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Verträge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Formerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, so kann der Käufer nach Ablauf von 4 Wochen eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Die Nachfrist verlängert sich angemessen bei Störung des Betriebes des Verkäufers, insbesondere durch höhere Gewalt oder Streiks. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist hat der Käufer das Recht, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Etwaige Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens sind bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt, es sei denn, der Verkäufer kann einen geringeren Schaden oder der Käufer einen höheren Schaden nachweisen. Wird dem Verkäufer die Lieferung- während er in Verzug ist – durch Zufall unmöglich, haftet er mit der vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzung. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2. Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Sache sind unverzüglichbinnen zwei Tagen  nach Empfang zu melden. Aufgrund der „natürlichen“ Lebensdauer unserer Bienenköniginnen können wir keine darüber hinaus gehende Garantie geben. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben.

3. Der Käufer ist verpflichtet, eintretende Wohnungswechsel, Pfändungen, Brandfälle sowie überhaupt sämtliche die Geltendmachung des Eigentumsrecht gefährdende oder dasselbe verletzende Vorkommnisse dem Verkäufer unverzüglich durch Einschreibebrief bekannt zu geben. Bei einer Pfändung hat der Käufer das durch etwa anzustrengende Freigabeklage entstehende Kostenrisiko zu tragen oder aber den durch die Unterlassung entstehenden Rechtsverlust zu ersetzen.

4. Verpackungen und sämtliche Transporte gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Käufers. Dies gilt nicht für die Fälle der Nacherfüllung und im Fall des § 447 BBG (Versendungskauf) bei einem Verbrauchsgüterkauf. Eine leihweise überlassene Verpackung ist durch den Käufer franko an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurückzusenden.

5. Der Verkäufer ist berechtigt, sich jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung von dem Vorhandensein und dem Zustand der gelieferten noch nicht vollständig bezahlten Sachen zu überzeugen. Der Käufer hat zu diesem Zweck freien Zutritt zu dem Unterstellort der Sachen zu gewähren. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Sachen sorgfältig zu behandeln und vor der vollständigen Bezahlung keine Verfügungen zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Gegenstände nicht veräußert, verpfändet, vermietet, vertauscht, verliehen, verschenkt, an dritter Stelle untergebracht oder aus dem Bundesgebiet entfernt werden. Gegenansprüche des Käufers außerhalb dieses Vertrages geben dem Käufer kein Recht zur Zurückbehaltung. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Der Verkäufer kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn:
a) der Käufer, Mitkäufer oder ein Bürge falsche Angaben über seine Person oder über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemacht hat;
b) der Käufer die in Ziffer 4 vereinbarte Anzeigepflicht verletzt;
c) der Käufer nach erfolgter Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand bleibt;
d) der Käufer mit der Sache vertragswidrig verfährt;
e) der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird oder gegen ihn fruchtlos vollstreckt wird.

7. Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 1 geregelt. Im übrigen haften der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen für einen Schaden nicht bei leichter Fahrlässigkeit; diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ausgeschlossen von der Beschränkung sind jedoch Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die durch den Umgang mit unseren Bienen-Königinnen bzw. durch einen Stich derselbigen hervorgerufen werden.

8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach dem Recht irgendeines Staates unwirksam sein oder werden, so gilt das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Gültigkeit des Vertrages im übrigen wird dadurch in keinem Fall berührt.

9. Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit vollständiger Bezahlung der die Ware betreffenden Rechnung oder des betreffenden Beleges .

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